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Hof Wiggers zu Catenhorn
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Einzelheiten zu seiner Geschichte
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Dominium direktum an Wiggers Colonat zu Catenhorn H. Cat. 28
Name des Besitzers:
Herzog Arnold Jos. von Looz-Corswarem
Das sonst zum Dom-Capitel zu Münster gehörige Dominium direktum
ist dem verstorbenen Vater des jetzigen Herrn Besitzers, der letzte-
ren in seinem Testament zu seinem alleinigen Erben eingesetzt hat
lt. dem Reichs-Deputations Rezeß vom Jahre 1803 angefallen, wes-
halb die Titel für die Eintragung in das Hypothekenbuch als be-
rechtigt angenommen a. 1. 4. 1822
der Werth des Colonats ist
mit 700 Rtlg. angegeben.
Die der Frau Herzogin von Looz, geborene Charlotte Constantine de
Laßeyree du bailannt
in der mit ihrem Herrn Gemahl dem Herrn Herzog von Looz unter
dem 18. August 1813 errichteten Ehe:
Pachtbedingungen, Rechte und Ansprüche, nämlich
a) nach dem 7.ten Paragraph der Ehepakten das Recht
im Fall die unter den Eheleuten bedingten Güter-
Gemeinschaft durch den Tod oder in anderer Art ge-
trennt wird, die
Diamanten, Bigouterien, Ecuipagen, Pferde,
Vieh, Mobilien, Leinwand, Spitzen
oder andere Gegenstände der Güter-Gemeinschaft
zu dem
Werth von 60.000 Frank
sich auszuwählen oder nach ihrer Wahl
60.000 Frank baar
zu fordern.
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b) nach dem 8.ten Paragraph: Das Recht von dem Todestag ihres
Gemahls und es mögen nur Stunden aus ihrer Ehe da sein
oder nicht eine jährliche und lebenslängliche
Renthe von 20.000 Frank
zu fordern.
Für welche beyde Forderungsrechte der Frau Herzogin eine
gesetzliche Hypothek auf die Immobilien Ihres Herrn Gemahls
bedungen ist.
Eingetragen für die Frau Herzogin von Looz lt. Decreto v.
19. 11. 1821
684.000 Frank,
Sechshundert vier und achtzig tausend Frank herrührend aus
einer zu Paris am 18. Febr. 1810 aufgenommenen Notarial-
Obligation, wonach der Herr Hofrath von Pitron als Spezial-
Mandator des Herrn Herzogs Arnold Jos. von Looz bekannt
hat, daß besagter Herr Herzog an den Bürger Christopher
Flachat zu Paris die Summe
von 18.00.000 Frank
achtzehn hundert tausend aus einer Anleihe verschulde, wel-
che binnen sechs Monate mit fünf Prozent zurückgezahlt wer-
den sollten.
Von welcher Summe (= 18.00.000) der Christopher Flachat nach
dem notariellen Act v. 6. 11. 1811 an den Bürger und Bankier
Sledard Desparz zu Paris
684.00 Frank
cediert hat, die der Sledard Despraz nach dem Notarial-Act
vom 1. 12. 1811 wiederum an den Gutsbesitzer Armand Frans
Segum zu Paris cediert hat.
Eingetragen für den Herrn Seguin jedoch nur protstative
pro Decrets vom 13. 12. 1821.
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Nachtrag
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Nachtragend wird hiermit bemerkt, daß das Eintragungsgesuch der
Frau Herzogin von Looz, geborene Charlotte Constantine de Laßey-
ree dem 7. Sept. 1821 mit der Capia authentia der Ehepakten auch
der übrigen Verhandlungen sich auch die in der Stadt Rheine bele-
gene dem Herrn Herzog von Looz gehörende
Korn-, Oel- und Walk-Mühle
befindet, wie auch das Decret vom 19. November 1821 anzusehen ist,
auf dessen Grund der Posten . sub Rubr. III Nr. 1 für die Herzogin
von Looz notiert ist.
Die gutsherrlichen Prästationen von Wiggers Colonat in Catenhorn
sind folgende
a) Gerte 4 Malter
b) Dienstgeld 4 Rtlr.
c) Jagdgeld 18 Gute Groschen
d) Hofgeld 5 " u. 7 Deut
außer dem stehen dem Herrn Herzog die gutsherrlichen Rechte nach
dem Gesetz v. 25. Sept. 1820 darvon zu.
Bentlage, d. 20. März 1822 Windhoff
Sekretär